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Talare
Der Begriff Talar stammt vom lateinischen Wort „talaris“ ab und bedeutet „zu den Knöcheln gehörig“. Von 1811 an wurde das weitärmelige Obergewand für Geistliche, Richter und königliche Beamte eingeführt. Heute sind die Talare je nach Landeskirche unterschiedlich gestaltet – beispielsweise mit einem Stehkragen oder Samtbesatz. Im Bestattungswesen gilt der Talar als Sinnbild der Feierlichkeit. Sein schlichtes, edles Design hüllt Sie als Sargträger:in auf jeder Beisetzung eine pietätvolle Eleganz.
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